Der Schweizer Schiesssportverband hat am 27.03.20 entschieden:
Alle Schiesstätigkeiten und alle Vereinsaktivitäten egal welcher Art sind bis Ende Mai 2020 zu sistieren.
Die bisherige Erfahrung in dieser Krise zeigt, dass das Vereinsaktivitätsverbot länger als einen Monat dauern muss, um die Reduzierung der Infektionsrate zu unterstützen.
Die Durchführung des Eidgenössischen Feldschiessens vom 5. bis 7. Juni ist derzeit nicht gesichert. Um den Schützenvereinen entgegenzukommen und um Verschiebedaten zu ermöglichen, sind dieses Jahr Feldschiessen quasi als «Vereinsanlässe» bis Ende September möglich.