Schiessnachweis bei kleiner Ausnahmebewilligung

Wer Waffen nach dem 15.08.2019 gekauft hat, wofür eine “kleine Ausnahmebewilligung” benötigt wurde, muss sich nun nach fünf Jahren selbstständig (Bringschuld) beim Waffenbüro melden mit einem Schiessnachweis. Dies gilt auch für Situationen, wo ein WES ausreichend gewesen wäre, aber trotzdem eine kleine Ausnahmebewilligung verwendet wurde. Der Nachweis wird nicht pro Waffe erbracht, sondern pro Person. Nach weiteren fünf Jahren erfolgt dann noch ein zweiter und letzter Nachweis.

Der verlangte Nachweis kann per Post oder E-Mail ans Waffenbüro erfolgen mit einer Bestätigung der Vereinsmitgliedschaft oder Kopie der SSV-Lizenzkarte. Alternativ kann der Beweis auch über die Kopie des militärischen Schiessbüchleins oder allfälliger Kranzkarten erbracht werden, womit die Teilnahme an den Bundesprogrammen (Feldschiessen, Obli) sich einfach dokumentieren lässt. Mehr Infos dazu gibt es bei ProTell und dem Waffenbüro (SO).